Freizeit & Ausflug

Alte Mühle in Menden

Im Jahre 1300 erste urkundliche Erwähnung. Die Kornmühle war mit einem hoheitlichen Bannrecht belegt, das heißt alle Einwohner des Stadtgebietes von Menden und seines Kirchspiels, Böingsen, Halingen, Holzen, Oesbern, Schwitten, Sümmern und Wimbern mußten ihr Korn auf der Schloßmühle mahlen lassen.

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