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Bispinghof Nordwalde

Der Bispinghof ist der zweite bedeutsame sächsische Haupthof auf Nordwalder Gebiet. Wie der Pröbstingshof, erhielt auch dieser seinen Namen nach der Güterteilung zwischen dem Domkapitel und dem Bischof.

Anders als der Pröbstinghof war der Bispinghof jedoch dem Bischof unterstellt. Diese beiden Schultenhöfe waren mit Gräften umgeben. Aus den Gräften dieser beiden Schultenhöfe ragten turmartige, mehrgeschossige Steinspeicher empor. Die Steinwerke boten den Schultenfamilien und ihrem Gesinde in Kriegszeiten für geraume Zeit einen wirksamen Schutz.

Zum Oberhof des bischöflichen Hofverbandes des Schultenhofes Bisping gehörten noch viele andere Höfe.
Für alle Höfe galt das Recht des Hofes Bisping, dessen Bestimmungen mehrfach überliefert sind. Zweimal im Jahr, am Dreikönigstag (06.01) und an Sonntag nach Jakobi (25.07) mussten alle hofzugehörigen Bauern im bischöflichen Hof in Münster zur sogenannten Hofsprache erscheinen.

Hier wurde ihnen die Hoffsrulle mit dem Hofsrecht vorgelesen und die Bauern mussten angeben, wer seit der letzten Hofsprache gestorben war oder geheiratet hatte und welche Kinder ihnen geboren worden waren.

Auf dem Bispinghof wurde auch das Gänsegerichtsbuch geführt und aufbewahrt, in das die Anzahl der Gänse und Schafe eingeschrieben wurde, die nach Einbringung der Ernte von den Bauern auf dem Grevener Esch getrieben werden durften. Das Gänsegericht tagte einmal im Jahr kurz nach dem Grevener Markt, dessen Termin, der Montag nach Bartholomäus (25.08), in ganz Westfalen bekannt war.

Innerhalb seiner Gräften besaß der Bispinghof das Asylrecht. Der Schulte durfte flüchtigen und verfolgten Rechtsbrechern für eine bestimmte Zeit Zuflucht gewähren. Auf alten Möbeln, Brückensteinen und auf Urkunden ist das Wappen des Schultenhofes Bisping zu sehen: Drei nebeneinander stehende Bäume und davor liegend ein Richterschwert. Dies sind die Symbole für das Dorf Nordwalde und die dem Schulten Bisping zustehende Hofsgerichtsbarkeit, die sein Amt als Bauernrichter der Kirchbauerschaft und sein Vorsitz beim Gosegericht beinhalten.


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